Viel zu oft hört man noch Gräuelmärchen über die Bestandteile von TCM-Rezepturen. Wie bereits erwähnt, sind in der Schweiz nur bei der Swissmedic registrierte Arzneien zulässig. Das gilt auch für die Arzneien, die in der Traditionellen Chinesischen Medizin verschrieben werden.
Swissmedic ist die schweizerische Zulassungs- und Kontrollbehörde für Heilmittel und eine öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes. Nur wenn die Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit gut und die Nutzen-Risiko Bewertung einer Substanz positiv ist, wird ein Arzneimittel zugelassen. Die Arzneien werden nach aktuellsten wissenschaftlichen Kriterien auf ihre Identität, Qualität und Verunreinigung (z.B. Pestizide, Schwermetalle) geprüft. www.swissmedic.ch
Für den Artenschutz müssen sich die TCM-Apotheken an die CITES halten. CITES (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora) ist eine Handelskonvention mit dem Ziel, die Tier- und Pflanzenpopulation unserer Welt nachhaltig zu nutzen und zu erhalten. www.cites.ch
In meinen Rezepturen verwende ich grösstenteils pflanzliche oder mineralische Arzneien. Falls ich ausnahmsweise gerne eine tierische Substanz verschreiben möchte, weil ihre Wirkung stärker ist, werde ich das vorher mit Ihnen besprechen. Es lassen sich fast immer Alternativen finden.